Die Flachdachinitiative
Der Freiraum in der Stadt Zürich ist ein knappes Gut. Einen grossen Freiraum bilden die Flachdächer. Dieser Freiraum ist aber leider zu wenig nutzbar gestaltet. Die Jungen Grünen sind der Ansicht, dass es auf Flachdächer nur zwei sinnvolle Nutzungen gibt. Die eine Nutzung ist eine Terrasse, die andere ist ein begrüntes Dach kombiniert mit Solarenergienutzung. Deshalb wollen die Jungen Grünen, dass in Zukunft nur noch diese beiden Varianten gebaut werden dürfen.
Die Flachdachinitiative setzt diese Idee auf verblüffend einfache Art um, indem sie einen neuen Artikel in der Städtischen Bau- und Zonenordnung (BZO) mit folgendem Inhalt einführen will: „Flachdächer sind in allen Zonen ökologisch wertvoll zu begrünen. Wo immer möglich ist zusätzlich eine Sonnenenergienutzung zu installieren.“ und „Ausgenommen sind Flächen, die als begehbare Terrassen genutzt sind.“
Da die Jungen Grünen damit quasi ein Solarenergienutzungsobligatorium verlangen, braucht es noch einen kleinen Kniff, damit die Eigentumsgarantie aus der Bundesverfassung gewährleistet bleibt. Da Solaranlagen kostenintensiv sind, muss gewährleistet sein, dass der produzierte Strom kostendeckend ins Stromnetz eingespiesen werden kann. Da der Bund aber auf der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) ein Limit gesetzt hat, soll die Stadt vorübergehend einspringen. Die Übergangsbestimmung der Flachdachinitiative beinhaltet genau diese Forderung: „Das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (EWZ) übernimmt die kostendeckende Einspeisevergütung von neu installierten Photovoltaikanlagen ausgelöst durch Artikel 11a BZO ergänzend zur nationalen kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) solange, bis auf nationaler Ebene kein Einspeisevergütungslimit mehr besteht (Deckel).“
Medienmitteilungen
Mut- und fantasieloser Entscheid des Stadtrats
Medienmitteilung vom 2. Februar 2011
Der Stadtrat von Zürich will die Flachdachinitiative der Jungen Grünen für ungültig erklären. Die Jungen Grünen hoffen nun auf mehr Mut in der Hochbau-Kommission des Gemeinderates und werden sich weiterhin dafür einsetzen, dass das Anliegen von über 3000 Unterzeichnenden den Stimmberechtigten unterbreitet wird. Die Differenzen in der juristischen Auslegung sind für die Jungen Grünen ein bedauerlicher und zeitraubender Nebenschauplatz.
Die Jungen Grünen sind enttäuscht über diesen mutlosen Entscheid des Stadtrates. Damit würde eine inhaltliche Debatte über die Flachdachinitiative verunmöglicht, welche nach Ansicht der Jungen Grünen wichtig wäre.
Darum geht es: der Inhalt der Initiative
Die Flachdachinitiative der Junge Grünen will, dass in Zukunft in der Stadt
Zürich nur noch zwei Arten von Flachdachgestaltung zulässig sind: entweder eine
begehbare Terrasse oder eine ökologisch wertvolle Begrünung und darauf, sofern
der Standort geeignet ist, eine Solaranlage. Schon 1998 zeigte eine Studie
(Gutschner und Nowak, 1998, Das Photovoltaik-Potential im Gebäudepark der Stadt
Zürich), dass 35% der gesamten Dachfläche von Zürich mit einem potentiell hohen
bis sehr hohen Ertrag für die Energieproduktion durch Photovoltaikanlagen
genutzt werden könnten. Dies ist eine enorme Fläche, welche heute nur wenig für
die Produktion von Solarenergie genutzt wird. Würde man all diese geeigneten
Flächen nutzen, so könnten rund 16% unseres Bedarfs an elektrischer Energie
abgedeckt werden. Dabei leisten Flachdächer den weitaus grössten Beitrag an die
sehr gut nutzbaren Flächen.
Die Initiative wurde im Sommer 2010 mit über 3000 gültigen Unterschriften dem Stadtrat übergeben. Weiter Infos zum Inhalt auf www.flachdachinitiative.ch
Der juristische Hintergrund
Den gesetzlichen Rahmen für Bauvorschriften legt der Kanton im Kantonalen
Planungs- und Baugesetz (PBG) fest. Die Kompetenzen der Gemeinden für
weitergehende Vorschriften sind im PGB wie folgt festgehalten.
§ 76 PBG
Die Bau- und Zonenordnung (der Gemeinde) kann die Erhaltung von näher
bezeichneten Baumbeständen und deren Ersatz sowie zonen- oder gebietsweise
angemessene Neupflanzungen und die Begrünung (...) von Flachdächern
vorschreiben; (...)
Auch § 49 PBG: Abs. 1
Die Bau- und Zonenordnung kann die zulässige bauliche Grundstücknutzung durch
Bestimmungen über die Ausnützung, die Bauweise und die Nutzweise näher ordnen.
sowie § 49 PBG: Abs. 2
Soweit für die einzelnen Zonenarten nichts Abweichendes bestimmt ist, sind
Regelungen gestattet über: ...
d. die Dachgestaltung
e. Anordnungen zur Erleichterung der Nutzung von Sonnenenergie
Der Kanton genehmigt den Gemeinden also explizit, die Dachgestaltung selber zu regeln. Aus Sicht der Jungen Grünen ist eine Dachbegrünung, eine Terrasse oder eine Solarenergieanlage klar als Dachgestaltung zu verstehen - der Stadtrat dagegen verneint dies.
Haltung der Jungen Grünen
Die Jungen Grünen sind vor diesem Hintergrund der Meinung, dass die Initiative
zum übergeordneten Recht konform ausgelegt werden kann. Wenn bei Gesetzen ein
Inter- pretationsspielraum besteht, wäre es allenfalls Aufgabe von Gerichten und
nicht der politischen Instanzen. Sollte der Gemeinderat dem Antrag des Stadtrats
auf Ungültigkeitserklärung folgen, müssten die Jungen Grünen allenfalls selber
den juristischen Weg prüfen und damit die Hausaufgaben des Stadtrates machen.
Die Jungen Grünen bedauern, dass der Stadtrat angesichts dieser Ausgangslage
nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, dem Parlament einen
Gegenvorschlag zu präsentieren, der die unbestrittenen Anliegen aufgenommen
hätte. Dies wäre in Anbetracht der über 3000 gültigen Unterschriften auch ein
Zeichen des Respekts vor dem Willen der Unterzeichnenden gewesen. Inhaltlich
scheint ja das Anliegen selbst auch in Anbetracht des in der Gemeindeordnung
festgelegten Ziels der 2000 Watt Gesellschaft nicht umstritten zu sein.
Vor diesen Hintergrund empfinden die Junge Grünen die Reaktion des Stadtrates als fantasielos. Sie hoffen nun auf mehr Mut in der zuständigen Hochbau-Kommission des Gemeinderates und werden sich weiterhin dafür einsetzen, dass ihr Anliegen den Stimmberechtigten unterbreitet werden kann.
Kontakt: Matthias Probst, Gemeinderat und Vorstand Junge Grüne: 079 382 06 13